Ein Thema, dass in vielen Unternehmen und Personalabteilungen ein eher stiefmütterliches Dasein führt.
Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlich verankerten Anspruch (§ 630 BGB), der erst nach 30 Jahren verjährt. Es soll ehrlich sein und wohlwollend formuliert.
Wir unterscheiden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Das einfache Zeugnis enthält nur
die Dauer und eine kurze Stellenbeschreibung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus detaillierte Angaben
über die Leistung, Fortbildungen und das Sozialverhalten des Arbeitnehmers.
Meist ist es die Aufgabe des Vorgesetzten oder Chefs, sich neben seinen wichtigen, oft dringenden Terminen und
Anforderungen hierum zu kümmern. Da die Erstellung eines aussagefähigen Arbeitszeugnisses auch nicht unbedingt zum
Tagesgeschäft gehört, fehlt in vielen Fällen nicht nur die Zeit, sondern auch die entsprechende Professionalität und
manchmal auch einfach das spezielle Know How. Wird die Aufgabe mit einem kurzen, oft unzureichenden, Briefing an die
Personalabteilung delegiert, deren Mitarbeiter den scheidenden Arbeitnehmer häufig nur nach Aktenlage kennen, ist in der Regel ein Standardzeugnis das Ergebnis.
Das ist ausgesprochen schade, denn ein qualifiziertes Arbeitszeugnis begleitet den Arbeitnehmer sein ganzes Berufsleben
lang. Es liegt in jeder Bewerbungsmappe und ist als Beurteilungsdokument eine ausgesprochen wichtige Entscheidungshilfe jedes Unternehmens bei der Neueinstellung eines Arbeitnehmers
Wir bieten Ihnen auf den folgenden Seiten Unterstützung und einige hilfreiche Tipps. Ein professionelles Arbeitszeugnis und
auch entsprechende Referenzschreiben können Sie hiernach leichter erstellen und somit Zeit und Energie sparen.
Unter Berücksichtigung der stetig steigenden Nachfrage haben wir für Sie einen