Ein Thema, dass in vielen Unternehmen und Personalabteilungen ein eher stiefmütterliches Dasein führt.
Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlich verankerten Anspruch (§ 630 BGB), der erst nach 30 Jahren verjährt. Es soll ehrlich sein und wohlwollend formuliert.
Wir unterscheiden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Das einfache Zeugnis enthält nur die Dauer und eine kurze
Stellenbeschreibung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus detaillierte Angaben über die Leistung, Fortbildungen und das Sozialverhalten des Arbeitnehmers.
Meist ist es die Aufgabe des Vorgesetzten oder Chefs, sich neben seinen wichtigen, oft dringenden Terminen und Anforderungen hierum zu kümmern.
Da die Erstellung eines aussagefähigen Arbeitszeugnisses auch nicht unbedingt zum Tagesgeschäft gehört, fehlt in vielen Fällen nicht nur die Zeit,
sondern auch die entsprechende Professionalität und manchmal auch einfach das spezielle Know How. Wird die Aufgabe mit einem kurzen, oft
unzureichenden, Briefing an die Personalabteilung delegiert, deren Mitarbeiter den scheidenden Arbeitnehmer häufig nur nach Aktenlage kennen, ist in der Regel ein Standardzeugnis das Ergebnis.
Das ist ausgesprochen schade, denn ein qualifiziertes Arbeitszeugnis begleitet den Arbeitnehmer sein ganzes Berufsleben lang. Es liegt in jeder
Bewerbungsmappe und ist als Beurteilungsdokument eine ausgesprochen wichtige Entscheidungshilfe jedes Unternehmens bei der Neueinstellung eines Arbeitnehmers
Wir bieten Ihnen auf den folgenden Seiten Unterstützung und einige hilfreiche Tipps. Ein professionelles Arbeitszeugnis und auch entsprechende
Referenzschreiben können Sie hiernach leichter erstellen und somit Zeit und Energie sparen.
Unter Berücksichtigung der stetig steigenden Nachfrage haben wir für Sie einen