Erstellen eines Qualifizierten Arbeitszeugnisses - allgemeine Infos
Sie benötigen folgende Informationen
1.
vollständiger Name, event. Titel und Geburtsort des Arbeitnehmers
2. Einstellungs- und Ausscheidedatum
3. Funktion, Stellenbeschreibung
4. Hauptaufgaben
(hier kann Ihnen eine Aufstellung des MA hilfreich sein)
5. Unter- und Überordnungsverhältnisse (an wen berichtete der AN?)
Für Führungskräfte: für wie viele MA war der AN verantwortlich?
6. allgemeine Leistungsbeurteilung
(fragen Sie u.U. den direkten Fachvorgesetzten)
7. besondere Stärken des AN
8. soziales Verhalten im Unternehmen
(wie kam der AN mit Kollegen, Mitarbeitern, Vorgesetzten aus?
9. Grund des Ausscheidens
Mit diesen Basisinformationen können Sie schon recht schnell ein qualifiziertes Zeugnis erstellen.
Zur einfachen und schnellen Zusammenstellung der wichtigen Daten stelle ich Ihnen hier gern den von mir entwickelten
Erfassungsbogen zur Zeugnisausstellung zur Verfügung. Sie können ihn durch den Fachvorgesetzen ausfüllen lassen.
Mitarbeiter, die diese Informationen selbst liefern möchten, sei hier eine kleine Abwandlung empfohlen:
Für Ausbildungszeugnisse geeignet:
Aufbau des qualifzierten Arbeitszeugnisses:
1. Angaben über Person und Funktion des AN im Unternehmen
2. Beschreibung/Auflistung der Hauptaufgaben
3. Leistungsbeurteilung mit Erwähnung der besonderen Stärken
4. Angaben über das Sozialverhalten
5. Dankes-, Bedauern- und Zukunftsformel
Entgegen früherer Regelungen hat das Berliner Arbeitsgericht in 2003 bestimmt, dass Arbeitnehmer einen
Anspruch auf die Dankes- und Zukunftsformel haben. Das Fehlen von Sätzen wie “Wir danken für die geleistete
Arbeit und wünschen für die Zukunft viel Erfolg” können ein Zeugnis entwerten und das berufliche Fortkommen gefährden - AZ.: Arbeitsgericht Berlin 88Ca 604/03, Bundesarbeitsgericht 9 AZR 44/00
Nicht in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehört:
- Mitgliedschaft in Partei oder Gewerkschaft
- Die Zugehörigkeit zum Personalrat/Betriebsrat
- Details aus dem Privatleben sofern sie nichts mit dem Job zu tun haben
- Urlaubs, Krankheits- und Fehltage
- Gehalt/Lohn
- Verdacht auf strafbare Handlungen, Vorstrafen
- Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Der Kündigungsgrund sofern er für das weitere Berufsleben von Nachteil ist
- negative Beobachtungen und Bemerkungen
- Religiöses
- Nebentätigkeiten, Ehrenämter
- Leistungsabfall
- Alkoholabhängigkeit, Behinderungen
- Abmahnungen
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