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Ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis begleitet uns das ganze Berufsleben.
Als Auswahlkriterium entscheidet es mit über die berufliche Zukunft und die Karriere.

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    Erstellen eines Qualifizierten Arbeitszeugnisses - allgemeine Infos




    Sie benötigen folgende Informationen

    1.   vollständiger Name, event. Titel und Geburtsort des Arbeitnehmers
    2.   Einstellungs- und Ausscheidedatum
    3.   Funktion,  Stellenbeschreibung
    4.   Hauptaufgaben
          (hier kann Ihnen eine Aufstellung des MA hilfreich  sein)
    5.   Unter- und  Überordnungsverhältnisse (an wen berichtete der AN?)
          Für Führungskräfte: für wie viele MA  war der AN  verantwortlich?
    6.   allgemeine  Leistungsbeurteilung
          (fragen Sie  u.U. den direkten Fachvorgesetzten)
    7.   besondere  Stärken des AN
    8.   soziales Verhalten im  Unternehmen
          (wie kam der AN mit Kollegen, Mitarbeitern, Vorgesetzten aus?
    9.   Grund des  Ausscheidens

    Mit diesen Basisinformationen können Sie  schon recht schnell ein qualifiziertes Zeugnis erstellen.

    Zur einfachen und schnellen Zusammenstellung der wichtigen Daten stelle ich Ihnen hier gern den von mir entwickelten Erfassungsbogen zur Zeugnisausstellung zur Verfügung. Sie können ihn durch den Fachvorgesetzen ausfüllen lassen.
     

    Mitarbeiter, die diese Informationen selbst liefern möchten, sei hier eine kleine Abwandlung empfohlen:

     

    Für Ausbildungszeugnisse geeignet:

     


    Aufbau des qualifzierten Arbeitszeugnisses:

    1. Angaben über Person und Funktion des AN im Unternehmen
    2. Beschreibung/Auflistung der Hauptaufgaben
    3. Leistungsbeurteilung mit Erwähnung der besonderen Stärken 
    4. Angaben über das Sozialverhalten
    5. Dankes-, Bedauern- und Zukunftsformel

    Entgegen früherer Regelungen hat das Berliner Arbeitsgericht in 2003 bestimmt, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Dankes- und Zukunftsformel haben. Das Fehlen von Sätzen wie “Wir danken für die geleistete Arbeit und wünschen für die Zukunft viel Erfolg” können ein Zeugnis entwerten und das berufliche Fortkommen gefährden - AZ.: Arbeitsgericht Berlin 88Ca 604/03, Bundesarbeitsgericht 9 AZR 44/00


    Nicht in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis  gehört:

    - Mitgliedschaft in Partei oder Gewerkschaft
    - Die Zugehörigkeit zum Personalrat/Betriebsrat
    - Details aus dem  Privatleben sofern sie nichts mit dem Job zu tun haben
    - Urlaubs, Krankheits- und Fehltage
    - Gehalt/Lohn
    - Verdacht  auf strafbare Handlungen, Vorstrafen
    - Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    - Der Kündigungsgrund  sofern er für das weitere Berufsleben von Nachteil ist
    - negative Beobachtungen und Bemerkungen
    - Religiöses
    - Nebentätigkeiten, Ehrenämter
    - Leistungsabfall
    - Alkoholabhängigkeit, Behinderungen
    - Abmahnungen
     
                                                                                                               >> mehr


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